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Nachlassregelung zugunsten von Pro Inklusion Hamburg e.V.
Wer am Ende seines Lebens noch etwas Gutes tun möchte, kann sein Erbe dem gemeinnützigen Verein Pro Inklusion Hamburg e.V. vermachen.
Aber: Damit das Geld auch wirklich dahin geht, muss man ein Testament schreiben.
Das geht nur handschriftlich und muss von der/dem Erblasser*in eigenhändig unterschrieben sein.
Auch die Formulierung ist wichtig, damit es nicht von Verwandten der Erblasserin/des Erblassers* durch die Einforderung ihres Pflichtteiles zunichte gemacht wird.
Dazu ist notwendig, dass man ein Vermächtnis aufsetzt: Man vererbt nicht, sondern man vermacht sein ganzes oder einen Teil seines Vermögens an den Verein Pro Inklusion Hamburg e.V.
Das Vermächtnis wird als erstes erfüllt, erst danach wird – falls vorhanden – der Rest unter den Verwandten aufgeteilt.
Dann empfiehlt es sich, das Vermächtnis beim Nachlassgericht zu hinterlegen, damit es nicht verloren geht!
Natürlich kann man sein Testament auch mit einem Notar oder einer Notarin zusammen machen.
Auch bei dem/der Notar*in kann ein Testament hinterlegt werden.
Noch einfacher ist eine Spende an unseren gemeinnützigen Verein Pro Inklusion Hamburg e.V.
Dafür bekommst Du eine Spendenbescheinigung, um den Betrag steuerlich absetzen zu können.